„Auch die Wiederholungswahl kann danach noch mal überprüft werden“

Die geplante Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag ab. „Wir hoffen, dass keine grundlegenden Fehler passieren“, sagt der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler.

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