Bund hat rechtssichere Lösung nach KfW-Förderstopp gefunden

Habeck sagte, er habe nach dem Förderstopp zunächst Härtefallregelungen favorisiert. Dies sei aber nicht rechtssicher möglich gewesen. Deswegen sollen nun alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar eingegangen sind, genehmigt werden. Danach gebe es einen „klaren Cut“.

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