Gesetz über Schwangerschaftsabbruch im Bundestag beraten

Der Bundestag hat über den Gesetzentwurf der Ampelkoalition beraten, das „Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ aufzuheben. Wenn die Neuregelung irgendwann in Kraft tritt, ist der besonders umstrittene Paragraf 219a Geschichte.

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