„Gutachten kommt zu klarem Ergebnis, dass es zwei Wege zur Auflösung der Stiftung gibt“

Die Klima- und Umweltstiftung Mecklenburg-Vorpommerns kann nach Ansicht der Landesregierung abgewickelt werden. Laut einem Rechtsgutachten können der Vorstand der Stiftung oder das Justizministerium als Stiftungsaufsicht die Stiftung auflösen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig stellte das Gutachten vor.

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