Hartz IV oder ein großes Haus? Verfassungsgericht bestätigt Praxis

Vorgaben zur maximalen Größe von Wohneigentum für Hartz-IV-Empfänger sind laut Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das gilt auch, wenn in einer Wohnung oder einem Haus einst eine ganze Familie wohnte – die Kinder aber inzwischen ausgezogen sind.

Interessante Artikel

Beteiligung in Hongkong erreicht Rekordwert by admin on November 24th, 2019

Effizienz vor dem Tor fehlt! "Uns fehlt Qualität" by admin on December 23rd, 2020

Handelsverband rechnet mit Umsatzplus für 2019 by admin on December 1st, 2019

Markus Söder nimmt sich Trump und die AfD vor by admin on March 6th, 2019

Oliver Bierhoff über Neuanfang, FCB-Trio und EM-Qualifikation by admin on March 19th, 2019

Dieser Beitrag wurde unter Videos ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar