Weil der Karfreitag zu den „stillen Feiertagen“ gehört, gilt in den meisten Bundesländern ein Tanzverbot. Das wird jedoch immer öfter in Frage gestellt. „Man kann nicht den Ramadan staatlich fördern und ein christliches Fest schleifen wollen“, sagt Islamwissenschaftlerin Prof. Susanne Schröter.
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