Der Bundesfinanzhof erklärt den Solidaritätszuschlag für nicht verfassungswidrig. Das bedeutet für die Bundesregierung weiter jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. „Den Freunden der Abschaffung fehlen jetzt die Argumente“, sagt Karsten Seibel von der WELT-Wirtschaftsredaktion.
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