„Jetzt geht es zunächst nur darum, ob ein Verdachtsfall vorliegt“

Das Oberverwaltungsgericht NRW setzt die Verhandlung über eine Berufungs-Klage der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall fort. „Beim Bundesverfassungsgericht würde es dann darum gehen, ob die Partei verboten wird“, sagt der Verfassungsrechtler Prof. Josef Franz Lindner.

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