Kein Grundgesetz-Verstoß der Europäischen Bankenunion

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die Europäische Bankenunion abgewiesen. Die Richter entschieden, dass Bundesregierung und Bundestag ihre Kompetenzen bei der Zustimmung einer gemeinsamen Bankenaufsicht nicht überschritten hätten.

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