„Kein Täter darf sich sicher fühlen vor Strafverfolgung“

„Die Speicherung der Daten, mit denen wir die Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich.“, sagt Nancy Faeser zum EuGH-Urteil. „Kein Täter darf sich sicher fühlen vor Strafverfolgung“, so die Innenministerin.

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