Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine lange Mietdauer oder ein hohes Alter allein nicht ausreicht, um sich gegen Kündigung wegen Eigenbedarfs zu wehren. Künftig muss eine strenge Einzelfallprüfung erfolgen.
Interessante Artikel
Biathleten "wütend" und "geschockt" by admin on March 7th, 2019
„Die russische Armee hat ein Problem mit ihrer Moral“ by admin on March 7th, 2022
Landeswahlausschuss erklärt die Kürzung der AfD-Liste by admin on July 10th, 2019
Chefvolkswirt – „Das Inflationsproblem ist noch nicht gelöst“ by admin on January 5th, 2024
„Wenn die Stromversorgung ausfällt, könnte es zur Kernschmelze kommen“ by admin on July 6th, 2023