Ärzte müssen kein Schmerzensgeld zahlen, wenn sie den Tod eines Patienten durch lebenserhaltende Maßnahmen hinauszögern. Das hat der Bundesgerichtshof in einem bisher beispiellosen Schadenersatz-Prozess entschieden.
Interessante Artikel
Sea Eye kritisiert zögerlichen Seehofer by admin on July 8th, 2019
„Polizeibeamte wollen keine Rassisten in ihren Reihen“ by admin on June 12th, 2020
Lionel Messi? "Kann nur applaudieren" by admin on December 2nd, 2019
„Themen, die Kontroversen auslösen könnten, werden komplett ausgeblendet“ by admin on December 8th, 2022
„Putins Bewegungsfreiheit ist offensichtlich eingeschränkt“ by admin on July 28th, 2023