Im Prozess um einen Kannibalenmord an einem 43-jährigen Mann in Berlin hat das Gericht den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er habe gemordet, „um Kannibalismusfantasien umzusetzen“ und damit seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen, hieß es im Urteil.
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