Das BfV hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft, urteilte ein Oberverwaltungsgericht. Die Partei kündigte Beschwerde gegen diese Entscheidung an. „Wer Rechtssprüche bis in die letzte Instanz massiv in Frage stellt, schadet dem Gemeinwesen“, sagt Prof. Volker Kronenberg.
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