Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Interessante Artikel
Kanadische Weißkehlammern verändern ihren Gesang by admin on July 7th, 2020
Was dich nicht umbringt, macht stärker by admin on September 16th, 2019
Elfmeter? VAR? „Möchte kein Fass aufmachen“ by admin on September 21st, 2020
„… dann ist eine wirklich wilde, chaotische Phase entstanden“ by admin on December 14th, 2020
„Die Verhandlungen dürften zur weiteren Sollbruchstelle für diese Koalition werden“ by admin on May 3rd, 2024