Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte eine Vermieterin aus Berlin.
Interessante Artikel
Christoph Hildebrand im Interview by admin on February 5th, 2022
Lufthansa fliegt wieder mehr Ziele an by admin on May 9th, 2020
Greta Thunberg nimmt an Schülerdemo in Hamburg teil by admin on March 1st, 2019
„Ich setze auf die Eigenverantwortlichkeit der Menschen“ by admin on September 27th, 2020
Debatte um Rassismus bei der Polizei reißt nicht ab by admin on June 11th, 2020