Fast jeder zehnte Corona-Infizierte geht einer Studie zufolge trotz Erkrankung zur Arbeit. „Wer trotz bekannter Infektion zur Arbeit geht, begeht einen Arbeitspflichtverstoß“, sagt der Arbeitsrechtler Alexander Bredereck. „Dies wäre mit Abmahnung oder Kündigung im Extremfall zu sanktionieren.“
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