Verkürzung des Genesenenstatus durch RKI ist rechtswidrig

Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut auf drei Monate ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Eine solche Entscheidung hätte durch die Bundesregierung getroffen werden müssen.

Interessante Artikel

Spielerische Lösungen haben gefehlt by admin on May 6th, 2019

So begründet GDL-Vorsitzender Weselsky den Bahn-Streik by admin on September 2nd, 2021

Verteidigungsminister der Nato-Staaten tagen in Brüssel by admin on October 12th, 2022

Wollten nicht schon wieder verlieren by admin on January 13th, 2019

Die „Gorch Fock“ darf endlich wieder ins Wasser by admin on June 21st, 2019

Dieser Beitrag wurde unter Videos ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar