Wäre eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig?

Ab einer Inzidenz von 100 droht eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. So sieht es das geänderte Infektionsschutzgesetz vor. Doch noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet. Staatsrechtler sehen es kritisch und glauben, dass es teilweise verfassungswidrig sein könnte.

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