Schäden, die durch Naturgewalten wie Starkregen und Hochwasser entstehen, werden in der Regel nicht von Hausrats- oder Wohngebäude-Versicherungen abgedeckt. Doch es gibt Ausnahmen. Welche, das erklärt Versicherungsrechtlerin Sarah Sroczynski.
Interessante Artikel
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zur Sterbehilfe by admin on February 26th, 2020
Frankreich schafft die Bonpflicht übrigens gerade ab by admin on February 1st, 2020
Lukaschenko zwingt Flugzeug zur Landung und lässt Blogger festnehmen by admin on May 24th, 2021
„Warum sollte Erdogan sich für so eine Partei einsetzen, wenn es schlechte Aussichten gibt?“ by admin on February 8th, 2024
Beim Treffen zwischen Maas und Lawrow wurde es ungemütlich by admin on August 22nd, 2019