„Wer nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, gehört nicht eingebürgert“

Einbürgerungsbehörden sollen auch schon bei Bagatelldelikten wie Beleidigungen nachforschen, ob antisemitische Absichten dahinter stecken. Justizminister Marco Buschmann sagt im Interview mit WELT: „Wenn so etwas vorliegt, dann darf so jemand nicht eingebürgert werden.“

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