Das Bundespatentgericht hat einen deutschen Wirtschaftskrimi gelöst: Dabei ging es um die Frage, ob Biontech unerlaubterweise für seinen Covid-Impfstoff geistiges Eigentum des Konkurrenten Curevac benutzt hat. Hat es nicht, wie das Gericht am Dienstag entschied. Curevac kann noch Berufung einlegen.
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