Wer stundenlang auf einen Anschlussflug warten muss, hat Anrecht auf Entschädigung von der zuerst gebuchten Airline – selbst wenn diese nicht für die Panne verantwortlich ist. Das entschied der EuGH. Aber es gibt Ausnahmen.
Interessante Artikel
Kursrallye in China – echtes Comeback oder erneute Enttäuschung? by admin on May 8th, 2024
Kaesers Kronprinz soll bei der Kernspaltung von Siemens helfen by admin on September 23rd, 2019
Ausbau der Windkraft stockt immer mehr by admin on August 12th, 2019
Drastischer Kursverfall – Thyssenkrupp steigt aus dem Dax ab by admin on September 5th, 2019
Profi-Einflüsterer machen Stimmung gegen die Deutsche-Bank-Chefs by admin on May 9th, 2019