Blieben Betriebe wegen des Lockdowns geschlossen, haben geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Lohn. Das stellte nun das Bundesarbeitsgericht klar. Mit ihrem Urteil senden die Arbeitsrichter auch eine deutliche Botschaft an die Politik.
Interessante Artikel
Warum Baumärkte jetzt noch immer geöffnet sind by admin on March 30th, 2020
„Unsinn!!“ – Kaeser und Lindner liefern sich heftigen Schlagabtausch by admin on September 12th, 2019
VW-Chef denkt über Abbau von bis zu 30.000 Stellen nach by admin on October 13th, 2021
„Lebensversicherung“ für Kiew – der deutsche Dingo schließt die nächste Lücke by admin on September 16th, 2022
Der rätselhafte Abgang von Ronald Pofalla im Bahn-Vorstand by admin on March 2nd, 2022