Zwischen 2004 und 2008 sollen sich ein Kaffeeröster und verschiedene Händler über den Verkaufspreis vor allem von Filterkaffee abgesprochen haben. Rossmann klagte damals gegen die Kartellamtsentscheidung – und wurde jetzt Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer hohen Geldbuße verurteilt.
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