Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma ist rechtswidrig

Schuldner müssen nicht mehr alle Inkassogebühren hinnehmen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die bisherige Praxis des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH für rechtswidrig erklärt. Eine Entscheidung mit möglicherweise weitreichenden Folgen.

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