Die Klausel der „höheren Gewalt“ verpflichtet Bahnunternehmen bisher zu Zahlungen bei Verspätungen. Die EU hat diese Regelung nun gekippt: Extreme Witterungsverhältnisse reichen ab 2023 nicht mehr für eine Entschädigung aus.
Interessante Artikel
Handy als Fernbedienung, Kamera als Webcam – so nutzen Sie alte Geräte sinnvoll by admin on April 6th, 2021
Novo-Nordisk-Chef Jørgensen kritisiert „naive Regulierung“ in Europa by admin on May 25th, 2024
BPs gigantischer Elektro-Plan für Deutschland by admin on September 13th, 2023
An Deutschlands größtem Autovermieter zeigt sich die Wucht der Krise by admin on March 17th, 2020
Das sind die dreistesten Fälschungen des Jahres by admin on February 9th, 2019