Ein Unternehmen hat einen Bewerber abgelehnt. Begründung: „praktizierender Moslem unerwünscht“. Die juristische Einschätzung einer Expertin dazu ist eindeutig. Denn Religion als Absagegrund ist unzulässig. Es gibt aber Ausnahmen.
Interessante Artikel
Klage, Razzia, Hausarrest – So jagt Russland seine Unternehmer by admin on July 9th, 2019
Wie Politik und Verwaltung die Integration blockieren by admin on June 19th, 2019
Jeder Fünfte verdient unterhalb der Niedriglohnschwelle by admin on September 16th, 2019
„Die Inflation ist weiter auf dem Rückzug“ by admin on November 29th, 2023
Mission E-Auto fürs Volk – verbünden sich die Europäer jetzt gegen China? by admin on March 14th, 2024