Staudämme dürfen laut Kriegsrecht nicht zerstört werden – Brücken und Gleise dagegen schon. In Deutschland gibt es für solche Szenarien vorbereitete Sprengschächte, einst geplant als Maßnahme gegen Attacken aus dem Osten. Im Zweiten Weltkrieg war das Land Angriffen der „Staudammknacker“ ausgesetzt.
Interessante Artikel
Lufthansa streicht noch mehr Jobs als geplant und mustert A380 aus by admin on September 22nd, 2020
Rückschlag für Ver.di im Kampf um Einfluss bei der Deutschen Bank by admin on January 31st, 2023
„Europa ist zu abhängig von China und USA“ by admin on May 10th, 2020
Ifo-Geschäftsklima hellt sich überraschend auf by admin on January 25th, 2022
Supermärkte vs. Hersteller – „Bezahlen wird das am Ende der Verbraucher“ by admin on May 3rd, 2021