Das Landgericht München hat die Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium als Kartellverstoß bewertet. Die Suchmaschine hatte Hinweise auf das Nationale Gesundheitsportal auf seinen Ergebnisseiten hervorgehoben.
Interessante Artikel
EU kritisiert deutschen Widerstand gegen Budget-Aufstockung by admin on October 28th, 2023
Litauens erstaunlicher Taiwan-Coup by admin on May 18th, 2023
„China wird alt, bevor es reich wird“ by admin on October 4th, 2022
Am liebsten „Mitarbeiter zwischen 25 bis 45“ – das müssen Sie sich nicht gefallen lassen by admin on March 5th, 2021
Auch Supermärkte wollen sich an der Verkehrswende beteiligen by admin on September 20th, 2019