Der Verfassungsschutz darf prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung gibt. Öffentlich ankündigen dürfe er das aber nicht, entschied ein Gericht. Die Behörde beugt sich dieser Entscheidung.
Interessante Artikel
Das ganz große Fragezeichen über dem Schulstart im Januar by admin on December 31st, 2020
Faeser will Migration über die Balkanroute eindämmen – Forscher hält dagegen by admin on October 20th, 2022
„Oh, Gott, ich vermisse ihn“, sagt Biden grinsend über Trump by admin on March 26th, 2021
Merkel will mehrstufigen Lockerungsplan by admin on February 22nd, 2021
Der AfD-Höhenflug offenbart, was die Linke wirklich über ihre Wähler denkt by admin on June 7th, 2023