Der Verfassungsschutz darf prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung gibt. Öffentlich ankündigen dürfe er das aber nicht, entschied ein Gericht. Die Behörde beugt sich dieser Entscheidung.
Interessante Artikel
Zensus-Befragungen gestartet – Hausbewohner gerät in Streit mit Interviewer by admin on May 16th, 2022
Putins heimliche Frontverschiebung by admin on February 11th, 2022
„Jetzt habe ich eine Impfung – und ein schlechtes Gewissen“ by admin on April 8th, 2021
Neuer Raketenangriff aus Gaza - Israel greift Hamas-Ziele an by admin on June 18th, 2022
„Und Russland wird dabei eher den Kürzeren ziehen“ by admin on April 18th, 2023