Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege. Die Deutsche Umwelthilfe darf als Verbrauchschutzverband also weiter abmahnen und klagen.
Interessante Artikel
„Die Ungewollten – Die Irrfahrt der St. Louis“ by admin on October 21st, 2019
„Im Vergleich zu unserem Bundespräsidenten, wäre jeder Monarch ein Fortschritt“ by admin on September 16th, 2022
So will der Bundesrat gegen Plastikmüll vorgehen by admin on November 15th, 2019
Italien im Finale – Das Elfmeter-Drama gegen Spanien im Video by admin on July 7th, 2021
Bund und Länder streiten über Kosten und Verteilung by admin on April 8th, 2022