Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege. Die Deutsche Umwelthilfe darf als Verbrauchschutzverband also weiter abmahnen und klagen.
Interessante Artikel
Seehofer will Parteimitgliedschaft von Beamten prüfen by admin on February 12th, 2019
Deutsche Wirtschaft leicht gewachsen by admin on April 30th, 2022
Virgil van Dijk gibt Süle-Kompliment gerne zurück by admin on September 6th, 2019
Heimserie gestoppt! Celtics gewinnen bei Miami Heat by admin on January 30th, 2020
Schneemassen in Oberstdorf – „Absolute Lebensgefahr“ by admin on January 19th, 2021