Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege. Die Deutsche Umwelthilfe darf als Verbrauchschutzverband also weiter abmahnen und klagen.
Interessante Artikel
„Wir können nicht vermeidbare Schäden zulassen, die zu Todesfällen führen“ by admin on November 12th, 2021
Das sind die Favoriten: Buchmann, Roglic und Co. jagen Egan Bernal by admin on August 27th, 2020
Lufthansa streicht Flüge nach Teheran bis einschließlich 20. Januar by admin on January 11th, 2020
Reise abgesagt – So bekommen Urlauber ihr Geld zurück by admin on October 12th, 2020
„Da ist dann auch noch die Frage der Verfassungsmäßigkeit gegeben“ by admin on December 2nd, 2023