Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege. Die Deutsche Umwelthilfe darf als Verbrauchschutzverband also weiter abmahnen und klagen.
Interessante Artikel
„Es ist damit zu rechnen, dass Beweismaterial vernichtet wird“ by admin on November 4th, 2023
So gerecht ist das Einkommen in Deutschland wirklich verteilt by admin on October 7th, 2019
„Russland-Kitsch und Geschäftsinteressen spielen bei Schröder eine große Rolle“ by admin on April 23rd, 2022
Neue Corona-Variante in Frankreich entdeckt by admin on January 5th, 2022
Ausbildungsbetriebe locken Azubis mit höheren Gehältern by admin on April 18th, 2022