Wahlausschuss-Sitzungen in Sachsen unter Polizeischutz 

Nur 18 statt 61 AfD-Kandidaten dürfen am 1. September bei den Landtagswahlen antreten, das hatte der sächsische Landeswahlausschuss entschieden. Der Grund: formale Mängel. Nun ergreift die Polizei besondere Schutzmaßnahmen.

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