Die Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Abzüge von 60 Prozent und mehr sind demnach nicht mehr erlaubt.
Interessante Artikel
Nach einem Tag im Amt stehen Kemmerich bereits 93.000 Euro zu by admin on February 7th, 2020
Die ganz oben auf der Todesliste stehen by admin on October 18th, 2021
Unter Hausarrest by admin on March 11th, 2020
Gesetzentwurf zum Kohleausstieg sorgt für neuen Unmut by admin on January 31st, 2020
Faeser prüft Aufhebung des Abschiebestopps für afghanische Gefährder – Grüne dagegen by admin on March 20th, 2023