Die Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Abzüge von 60 Prozent und mehr sind demnach nicht mehr erlaubt.
Interessante Artikel
„Bei Sprach- und Integrationskursen droht Chaos mit Ansage“ by admin on June 1st, 2024
„Es gibt türkische Männergruppen, die den Ehrbegriff infrage stellen“ by admin on August 13th, 2020
Alarm beim Katastrophenschutz – Schon der „Warntag“ überfordert manche Region by admin on December 6th, 2022
Das Parlament kämpft, und Rees-Mogg gönnt sich eine Auszeit by admin on September 4th, 2019
Trumps UN-Nominierte widerspricht ihm beim Klimawandel by admin on June 20th, 2019