Die Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Abzüge von 60 Prozent und mehr sind demnach nicht mehr erlaubt.
Interessante Artikel
Putins Krieg gegen die Rapper by admin on November 19th, 2019
Donald Trump erklärt sich zum Gesetzesbruch bereit by admin on June 13th, 2019
Juristin Corinna Enders wird neue Dena-Chefin by admin on July 27th, 2023
Mehr als 20 Staaten wollen Verkauf von Verbrenner-Autos beenden by admin on November 10th, 2021
Warum das Welternährungsprogramm mehr als eine „sichere Wahl“ ist by admin on October 10th, 2020