Nach dem Grundsatzurteil des BGH sind Angebote von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de zur Durchsetzung von Verbraucherrechten zulässig. Das Unternehmen, das überhöhte Mietzahlungen zurückfordert, leiste keine unzulässige Rechtsberatung.
Interessante Artikel
Das Winterware-Dilemma – „Vernichten ist die deutlich günstigere Wahl“ by admin on February 25th, 2021
Wie russische Oligarchen ihre Milliarden vererben by admin on April 24th, 2019
Baugenehmigungen für Wohnungen brechen um fast ein Drittel ein by admin on June 16th, 2023
„Harte Lockdowns wird es nicht mehr geben“ by admin on November 15th, 2021
Deutsche Unternehmen drosseln Produktion mehr als erwartet by admin on September 7th, 2023