Nach dem Grundsatzurteil des BGH sind Angebote von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de zur Durchsetzung von Verbraucherrechten zulässig. Das Unternehmen, das überhöhte Mietzahlungen zurückfordert, leiste keine unzulässige Rechtsberatung.
Interessante Artikel
Hier hat Trump versagt – und Europa dennoch verändert by admin on November 2nd, 2020
Xi hat den Orbán-Joker längst auf seiner Seite by admin on May 6th, 2024
Sylt verbietet Bau neuer Ferienwohnungen by admin on March 17th, 2023
„Logische Ergänzung“ – der ADAC verkauft jetzt auch Solardächer by admin on January 24th, 2023
Sie vermissen Ihr Fitnessstudio? Die Bundesregierung rät Ihnen zur Gartenarbeit by admin on March 30th, 2021