Nach dem Grundsatzurteil des BGH sind Angebote von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de zur Durchsetzung von Verbraucherrechten zulässig. Das Unternehmen, das überhöhte Mietzahlungen zurückfordert, leiste keine unzulässige Rechtsberatung.
Interessante Artikel
3100 Euro im Monat ohne Ausbildung – hier lohnt ein Jobwechsel besonders by admin on September 2nd, 2022
Der Erfinder des Internet knüpft sich seine „Zauberlehrlinge“ vor by admin on November 26th, 2019
Unternehmer sichert sich Markenrechte von „Air Berlin“ by admin on August 15th, 2023
Dax über 16.000 und Deutschland zerlegt sich selbst – wie geht das? by admin on November 25th, 2023
Die geschröpfte deutsche Mittelschicht by admin on September 7th, 2023