Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für grundgesetzwidrig erklärt. Die Richter sehen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzt. Was das jetzt für Ärzte bedeutet, die ihren Patienten beim Tod assistieren wollen.
Interessante Artikel
Baerbocks Lebenslauf ist weiterhin fehlerhaft by admin on June 13th, 2021
Warum dieser Erdogan-Besuch so heikel ist by admin on November 17th, 2023
Das Wunder von Görlitz by admin on December 31st, 2022
Wahlkampfveranstaltung in Halle – Trump trotzt allen Corona-Regeln by admin on September 14th, 2020
Vom Ausschluss bedrohte Sayn-Wittgenstein gewählt by admin on June 30th, 2019