Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für grundgesetzwidrig erklärt. Die Richter sehen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzt. Was das jetzt für Ärzte bedeutet, die ihren Patienten beim Tod assistieren wollen.
Interessante Artikel
Sächsische Kleingärten Anlaufstellen der rechten Szene by admin on April 30th, 2019
„Die Moscheebesucher huldigen einem Mörder und Terroristen“ by admin on January 10th, 2020
Viel mehr als ein Verdacht by admin on March 6th, 2019
Sebastian Kurz erklärt seinen Rückzug aus der Politik by admin on December 2nd, 2021
Mehrheit sieht eher Nachteile von Zuwanderung – und will weniger Migranten aufnehmen by admin on May 5th, 2023