„Recht auf selbstbestimmtes Sterben in jeder Lebensphase“

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für grundgesetzwidrig erklärt. Die Richter sehen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzt. Was das jetzt für Ärzte bedeutet, die ihren Patienten beim Tod assistieren wollen.

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