Die Inhaber des Berliner Verlags haben über Jahre eine unternehmerische Tätigkeit am Finanzplatz Zürich angegeben. Beim örtlichen Handelsregisteramt liegen über diese Firma aber keine Informationen vor. In solch einem Fall kann eine Strafanzeige die Folge sein.
Interessante Artikel
„Wir wären weiter, wenn wir das Hygienetheater lassen würden“ by admin on September 30th, 2020
Der Abbruch by admin on March 7th, 2022
Von den Freiheiten der Nacht by admin on August 31st, 2021
In der Glaubwürdigkeitskrise by admin on January 17th, 2023
An ihm kam keiner vorbei by admin on February 3rd, 2021