Verlegerehepaar droht Ermittlungsverfahren in der Schweiz

Die Inhaber des Berliner Verlags haben über Jahre eine unternehmerische Tätigkeit am Finanzplatz Zürich angegeben. Beim örtlichen Handelsregisteramt liegen über diese Firma aber keine Informationen vor. In solch einem Fall kann eine Strafanzeige die Folge sein.

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