Die Karlsruher Richter urteilen, dass der Dienst bei der Überwachung von Ausländern im Ausland das deutsche Grundgesetz zu beachten hat. Jetzt muss das BND-Gesetz aus dem Jahr 2017 ordentlich nachgebessert werden. Geheimdienst-Experten kritisieren den Richterspruch.
Interessante Artikel
Gazprom bestätigt Stopp von Gaslieferungen und gibt fehlende Rubel-Zahlungen als Grund an by admin on April 27th, 2022
Mit dem „Plan B“ von May droht eine handfeste Verfassungskrise by admin on January 22nd, 2019
„Polens Regierung will Deutschlands Einfluss in Europa begrenzen“ by admin on February 9th, 2023
Mehr politisch motivierte Straftaten – Weniger Islamisten als Täter by admin on May 28th, 2020
„Dieser Schandfleck wird für immer in die Geschichte eingehen“ by admin on September 21st, 2022