Die Karlsruher Richter urteilen, dass der Dienst bei der Überwachung von Ausländern im Ausland das deutsche Grundgesetz zu beachten hat. Jetzt muss das BND-Gesetz aus dem Jahr 2017 ordentlich nachgebessert werden. Geheimdienst-Experten kritisieren den Richterspruch.
Interessante Artikel
Zahl der Personen mit Asylbewerberleistungen steigt um 21 Prozent by admin on December 18th, 2023
Juso-Chef Kühnert kritisiert Linke-Parteichef Riexinger by admin on March 6th, 2020
Esken wirft Unternehmen angesichts Inflation „unanständiges“ Handeln vor by admin on May 4th, 2023
Ein vitaler Trump will allen „einen dicken, fetten Kuss geben“ by admin on October 13th, 2020
AfD-Politiker in Stuttgart attackiert by admin on May 10th, 2024