Datenauswertung im Anti-Terror-Kampf teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Teil der Vorschriften zur Anti-Terror-Datei für nichtig erklärt. Die sogenannte erweiterte Datennutzung sei unverhältnismäßig ausgestaltet. Bereits 2013 hatte sich das Gericht mit der Datei beschäftigt.

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