Das Bundesverfassungsgericht hat einen Teil der Vorschriften zur Anti-Terror-Datei für nichtig erklärt. Die sogenannte erweiterte Datennutzung sei unverhältnismäßig ausgestaltet. Bereits 2013 hatte sich das Gericht mit der Datei beschäftigt.
Interessante Artikel
Italien lässt Rettungsschiff mit 363 Migranten anlegen by admin on February 2nd, 2020
„Dann droht eine Pandemie der Angst“ by admin on October 29th, 2020
Deswegen versagen Putins Truppen immer wieder by admin on September 21st, 2022
Altmaier sieht „schmale Chance“ für schnelle Nachbesserung des Klimagesetzes by admin on April 30th, 2021
„Schockierendes Versagen“ – Ex-Präsidenten verurteilen Rassismus und Trump by admin on June 4th, 2020