Das Bundesverfassungsgericht hat einen Teil der Vorschriften zur Anti-Terror-Datei für nichtig erklärt. Die sogenannte erweiterte Datennutzung sei unverhältnismäßig ausgestaltet. Bereits 2013 hatte sich das Gericht mit der Datei beschäftigt.
Interessante Artikel
EU-Abgeordneter nahm an illegaler schwulen Sex-Party teil by admin on December 4th, 2020
Sozialdemokratische Minderheitsregierung unterstützt vom roten Block by admin on June 26th, 2019
Merkel schließt fünfte Amtszeit aus by admin on June 5th, 2020
Diese Generation hat die Wahl entschieden by admin on February 24th, 2020
Diese Grafik zeigt den Magneteffekt der AfD by admin on September 5th, 2019