Das Bundesverfassungsgericht hat einen Teil der Vorschriften zur Anti-Terror-Datei für nichtig erklärt. Die sogenannte erweiterte Datennutzung sei unverhältnismäßig ausgestaltet. Bereits 2013 hatte sich das Gericht mit der Datei beschäftigt.
Interessante Artikel
Nach Enteignungsdebatte – SPD verliert, Union gewinnt by admin on May 12th, 2019
Wie das Coronavirus das Nachtleben für immer verändern könnte by admin on March 14th, 2020
Integration läuft positiv – aber mit „Eintrübungen“ by admin on March 14th, 2019
Corona: Warum die aktuellen Inzidenzen trügerisch sind by admin on September 21st, 2021
Ein Gesetz auf Verdacht – und die GroKo druckst verschämt herum by admin on August 26th, 2021