Das Bundesverfassungsgericht hat einen Teil der Vorschriften zur Anti-Terror-Datei für nichtig erklärt. Die sogenannte erweiterte Datennutzung sei unverhältnismäßig ausgestaltet. Bereits 2013 hatte sich das Gericht mit der Datei beschäftigt.
Interessante Artikel
Lindner und Buschmann warnen vor AfD-Verbotsverfahren by admin on May 17th, 2024
Diese Einschnitte werden viele Deutsche schmerzhaft spüren by admin on May 26th, 2020
„Das ist skandalös. Ich verspreche Ihnen, dass diese Leute dafür bezahlen werden“ by admin on September 25th, 2021
Griechenland soll Hilfsangebot vor Bootsunglück ignoriert haben by admin on June 27th, 2023
SPD-Chef Walter-Borjans für Inbetriebnahme von Nordstream 2 by admin on October 23rd, 2021