Priorisierung bei Impfungen – „rechtswidrig und damit nichtig“

Verfassungsrechtler erklären die Impfpriorisierung für verfassungswidrig. Es gehe um Leben und Tod, das sei nicht allein Sache eines Ministers. Die Regel dürfe „nicht angewendet werden“. In der Praxis hätte das massive Auswirkungen für jeden Einzelnen.

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