Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ darf die in einem Bericht über den „Bild“-Chefredakteur aufgestellten Behauptungen nicht wiederholen. Das entschied das Landgericht Hamburg. Das Magazin habe gegen Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen.
Interessante Artikel
Der unterschätzte Blockbuster by admin on December 11th, 2020
Investieren, wo andere in 10 Jahren die Miete nicht mehr zahlen können by admin on September 19th, 2020
In Hongkong wusste man viel früher vom Coronavirus by admin on February 2nd, 2020
Im Giftschrank des WDR by admin on September 7th, 2021
Adorno wusste, warum man der „Letzten Generation“ misstrauen sollte by admin on September 25th, 2023