„Verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar“: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ abgewiesen. Darin ging es unter anderem um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Auch Schulschließungen im Frühjahr waren zulässig.
Interessante Artikel
Erdogan weist Einflussnahme auf Politikverbot von Imamoglu zurück by admin on December 18th, 2022
„Wir haben bis zuletzt an die Diplomatie geglaubt, aber Putin wollte das nicht“ by admin on February 28th, 2022
Sozialbetrug mit ukrainischen Pässen – Union vermutet hohe Dunkelziffer by admin on February 26th, 2024
Für Personen ab 50 Jahren wird es bald „brenzlig“, sagt Drosten by admin on March 17th, 2021
Trump verstärkt Einsatzkräfte am Golf – zur Verteidigung by admin on September 21st, 2019