Verfassungsbeschwerden gegen „Bundesnotbremse“ erfolglos

„Verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar“: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ abgewiesen. Darin ging es unter anderem um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Auch Schulschließungen im Frühjahr waren zulässig.

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